Kleine Anfrage - KA-0262/IX Artenschutz und Baumschutz auf Flächen mit gärtnerischer Nutzung 30. Mai 202212. Januar 2023 Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum Bezirksstadträtin 17.06.2022 Herrn Bezirksverordneten Axel Lüssow Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin über den Bezirksbürgermeister Kleine Anfrage 0262 – IX über Artenschutz und Baumschutz auf gärtnerisch genutzten Grundflächen Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Nach allgemeinen Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. 1. Wie definiert das Bezirksamt “gärtnerisch genutzten Grundflächen”? Das Bezirksamt Pankow richtet sich nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 01.07.2010 (Anlage 1): Vollzugshinweise zu I. Allgemeiner Artenschutz: §39 Abs.5 Satz1 Nr. 2, Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) II. Verhältnis Allgemeiner Artenschutz / Besonderer Artenschutz: §44 Abs.1 BNatSchG. Demnach zählen Kleingartenanlagen zu den “gärtnerisch genutzten Grundflächen”, da sie planerisch die ausgewiesene Nutzung ‚Kleingarten’ oder ‚Dauerkleingarten’ aufweisen, während ausschließlich Privatgärten der planerisch ausgewiesenen Nutzung „Wohnen“ zuzuordnen sind. Insofern besteht hinsichtlich der Anwendung des § 39 BNatSchG in der Praxis ein wesentlicher Unterschied zwischen Kleingärten und Privatgärten, da die Verbote des § 39 BNatSchG in Kleingartenanlagen nicht angewendet werden. 2. Fallen alle Flächen von Kleingärten (nach Bundeskleingartengesetz) automatisch unter diese Ausnahme – und falls nein, was ist die “gärtnerisch genutzten Grundfläche” bei KGA? Nach dem o. g. Rundschreiben gelten die im FNP als Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz ausgewiesenen Flächen als “gärtnerisch genutzte Grundflächen” nach BNatSchG § 39. Die Außengrenzen der Kleingartenanlagenflächen sind der Bezugsraum der “gärtnerisch genutzten Grundfläche”. Eine Differenzierung innerhalb dieser Nutzungskategorie findet nicht statt. Insofern ist die Frage mit „ja“ zu beantworten. 3. Ist es zulässig, alle Bäume auf “gärtnerisch genutzten Grundflächen” auch während des Schutzzeitraums beliebig zu beschneiden oder zu fällen – oder hat die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Vorrang? Es ist nicht zulässig während des Schutzzeitraums geschützte Bäume im Sinne von § 2 der Verordnung zum Schutzes des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung-BaumSchVO) auf “gärtnerisch genutzten Grundflächen” beliebig zu beschneiden oder zu fällen. Die Baumschutzverordnung Berlin kommt unabhängig vom BNatSchG zur Anwendung. Sie gilt auch für Kleingartenanlagen und für Privatgärten. Zudem kommt § 44 BNatSchG (besonderer Artenschutz) zur Anwendung, wodurch der Artenschutz von Fledermäusen, Vögeln und anderen geschützten Arten im Vollzug abgesichert ist. 4. Wie viele Vorfälle/Verstöße gab es in Pankow seit 2017 im Zusammenhang mit einer “gärtnerisch genutzten Grundfläche” jeweils (bitte tabellarische Auflistung nach Jahren) – und gibt nach Erfahrung des Bezirksamtes in der Praxis bei Einwohner:innen Missverständnisse bzgl. dieser Ausnahme beim allgemeinen Artenschutz im Zusammenhang mit a. der BaumSchVO, b. dem besonderen Artenschutz im BNatSchG? Die bewusst allgemein gehaltenen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes werden entweder durch die jeweilige Landesgesetzgebung oder durch Ausführungsvorschriften an die regionalen Besonderheiten angepasst bzw. präzisiert. Dies ist mit dem Rundschreiben der SenStadt vom 01.07.2010 geschehen. Die in diesem Schreiben getroffenen Regelungen sind behördenverbindlich, um ein einheitliches Handeln zu gewährleisten und werden zur Bearbeitung von Vorgängen, wie auch zur Aufklärung der Bevölkerung herangezogen. a) Es gab keine Fälle. b) Es gab keine Fälle. 5. Wo ist diese für Pankow relevante bzw. in Pankow praktizierte Definition für “gärtnerisch genutzten Grundflächen” sowie der Zusammenhang mit a) der BaumSchVO sowie b) dem besonderem Artenschutz für Einwohner:innen einsehbar? Auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes gibt es Informationen zum Vollzug der Baumschutzverordnung unter https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/artikel.230961.php Bezüglich der genannten Detailfrage gibt es keine weiteren Informationen. Manuela Anders-Granitzki UmNat AL Anlage 1: Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 01.07.2010 Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4044