Kleine Anfrage - KA-0293/IX

Kleingartenanlage Gauert

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Bezirksstadträtin

15. Juli 2022

Herrn Bezirksverordneten
Jan Drewitz
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
die stellv. Bezirksbürgermeisterin

Kleine Anfrage KA-0293/IX
über
Kleingartenanlage Gauert

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
„In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0175/IX informierte das Bezirksamt über einen gültigen Bauvorbescheid (Nr. 2019/7925 vom 12.06.2020 auf den Flurstücken 51 und 80 (Flur 127) für vier zweigeschossige Einfamilienhäuser sowie zwei zweigeschossige Doppelhäuser.

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurde zum genehmigten Bauvorbescheid Nr. 2019/7925 vom 12.6.2020 für den südlich des Nordgrabens befindlichen Teil der KGA Gauert ein Antrag zur Verlängerung der Genehmigung gestellt (vergl. § 75 BauO Bln)?
a) Wenn ja wann und wann wurde dieser genehmigt?“

Ja, es wurde ein Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides gestellt. Eine Bescheidung ist noch nicht erfolgt, da die Bearbeitung und Prüfung des Verlängerungsverfahren noch läuft.

b) „Wenn nein, ist es zutreffend, dass die Geltungsdauer des genehmigten Bauvorbescheids Nr. 2019/7925 vom 12.6.2020 abgelaufen ist und sollte sie nicht abgelaufen sein, warum nicht?“

Siehe Beantwortung der Frage 1a.

2. „Sind die Voraussetzungen für höhergeschossige Häuser über zwei Geschosse an dieser Stelle gegeben?
a. Wenn ja, welche Geschossigkeit wäre warum aktuell maximal genehmigungsfähig?“

Der nördliche Bereich des südlich des Nordgrabens gelegenen Teils der KGA Gauert wird im Osten geprägt durch die maximal zweigeschossige Einfamilienhausbebauung östlich der Uhlandstraße.

Im Westen schließt sich eine vor wenigen Jahren entstandenen zwei- bis viergeschossige Neubebauung mit Mehrfamilienhäusern an. Von westlicher Seite prägt bedingt noch der dreigeschossige Ergänzungsbau auf dem Schulgrundstück.

Daraus folgend wäre nach dem geltenden Planungsrecht auch eine höhere als eine zweigeschossige Bebauung vom Grundsatz her nicht auszuschließen, wobei unter anderem der entsprechende Überbauungsgrad zu berücksichtigen wäre. Eine über die aus der näheren Umgebung her leitbare Höhe bzw. Geschossigkeit hinausgehende Bebauung ist nicht zulässig.

b. „Wenn nein, warum nicht und welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, eine höhere Bebauung zu ermöglichen?“

Siehe Beantwortung der Frage 2a.

„Nachfragen zu Antwort Ziffer 6 der Kleinen Anfrage 0175/IX:
3. Welche konkreten Rückbaumaßnahmen sind auf wie vielen Parzellen erforderlich, um eine vorgeschriebene maximale Laubengröße nach § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz zu gewährleisten, um einen Bebauungsplan mit dem Entwicklungsziel „Dauerkleingartenanlage“ grundsätzlich zu ermöglichen?“

Die konkreten Rückbaumaßnahmen sind in einem Konzept zu ermitteln, dies ist im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht möglich. Ferner ist die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel des Erhalts von Kleingärten für den südlichen Teil nicht möglich, da der Flächennutzungsplan hier Wohnbaufläche darstellt, und eine Entwickelbarkeit des Bebauungsplanes aus dem FNP nicht gegeben ist.

4. „Welche Vorschläge hat das Bezirksamt wann und wem und in welcher Form unterbreitet, um die hier erwähnten Sanierungsmaßnahmen systematisch und kontrollierbar anzugehen und welche Ergebnisse wurde diesbezüglich erreicht?“

Hier wird auf die Kleine Anfrage KA-0175/XI und die Drucksache VIII-0465 „Langfristige Sicherung der Kleingartenanlagen in Pankow“ verwiesen.

Manuela Anders-Granitzki
Leitung Ordnung und Öffentlicher Raum
für die Leiterin der Abteilung

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4075