Kleine Anfrage - KA-0334/IX

Planung Linienführung Tram Blankenburger Süden

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Bezirksstadträtin

22. August 2022

Frau Bezirksverordnete
Silke Gänger
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
über
die stellv. Bezirksbürgermeisterin

Kleine Anfrage 0334/IX
über
Planung Linienführung Tram Blankenburger Süden

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. „Auf welchem Stand ist das Verfahren der Planung zur Streckenführung der neuen Straßenbahnstrecke zwischen dem Neubaugebiet Blankenburger Süden und dem S-Bahnhof Blankenburg?“

Aktuell wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zusammen mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) das Leistungsverzeichnis für die Phasen 2 bis 7 erarbeitet.

2. „a. Welche Streckenführungen könnten potenziell umgesetzt werden?“

Die Federführung für die Straßenbahnplanung liegt bei SenUMVK. Laut einem Schreiben von Staatssekretär Kamrad mit dem Titel „Verfahren zum Umgang mit Anfragen und Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen“, an die Bezirksstadträt*innen für Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz gerichtet, werden seitens der zuständigen Senatsverwaltung keine direkten Zuarbeiten zu Anfragen und Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen mehr erfolgen. Anfragen, die die Zuständigkeit der Senatsverwaltung betreffen, sind grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus zu stellen. Die am 3. August gestellte Bitte um Terminverlängerung für das Einholen einer Zuarbeit durch SenUMVK ist damit hinfällig. Nachfolgende Beantwortung bezieht sich auf den uns zuletzt vorliegenden Sachstand vom November 2019 (Endfassung des Kurzberichtes zur Trassenuntersuchung).

In der von Ende 2016 bis Ende 2018 im Auftrag der (damals noch) SenUVK durchgeführten Untersuchung zur „ÖPNV-Anbindung und –Erschließung des Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden“ sind mehrere Streckenvarianten geprüft und bewertet worden. Aus der zunächst abschnittsweisen, dann abschnittsübergreifend durchgeführten Trassenuntersuchung ist eine bevorzugte Variantenkombination (1B“+2C+3C‘+4B2) hervorgegangen, die

• auf Höhe der Haltestelle Am Wasserturm von der Bestandsstrecke abzweigt,
• in Verlängerung der bestehenden Straßenbahntrasse der Aidastraße folgt, kurz vor dem Ende der Aidastraße nach Nordosten abbiegt und nach ca. 200 m die Kreuzung Blankenburger Straße/Romain-Rolland-Straße erreicht,
• im weiteren Verlauf der Blankenburger Straße bis zur künftigen Kreuzung der Blankenburger Straße mit dem Netzelement N2 der Verkehrslösung Heinersdorf folgt,
• anschließend entlang des westlichen Rands des bestehenden Gewerbegebiets verläuft,
• nach Querung des Schmöckpfuhl- und des Heinersdorfer Grabens den Wohnbaustandort Blankenburger Süden erreicht, welchen sie von Südwest nach Nordost durchquert,
• ca. 200 m südlich des Blankenburger Pflasterwegs in Richtung Heinersdorfer Straße abknickt und diese kreuzt,
• dem Weg nördlich des Fuchsammerwegs folgt und ca. 150 m östlich des S-Bahnhofs auf die Bahnhofstraße trifft und dieser bis zum S-Bahnhof folgt.
• Am Endpunkt der Strecke ist eine Wendeanlage geplant.

Die Vorzugsvariante der Streckenführung ist auf der nachfolgenden Abbildung zu sehen.

Die genaue Lage der Neubaustrecke im Bereich des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden und im weiteren Verlauf bis zur Bahnhofstraße ist noch nicht fixiert, da diese auch von den städtebaulichen Planungen abhängig ist.

Weitere Informationen, Skizzen und Ergebnisse der Untersuchung können auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/projekte-in-umsetzung/blankenburger-sueden/

Ein Kurzbericht zur Trassenuntersuchung steht ebenfalls auf der Internetseite zum Download zur Verfügung.

2. „b. Welche werden geprüft?“

Die in Antwort 2a genannte Variantenkombination (1B“+2C+3C‘+4B2) ist als Vorzugsvariante der weiteren Betrachtung unterlegt. Mit dem am 9. Juni 2020 gefassten Senatsbeschluss können weitere notwendige detailliertere Untersuchungen und Planungsprozesse vorgenommen werden. Dazu gehören weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung etc.) und das Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird. Im Rahmen der dann beginnenden Vorplanung kann die konkrete Trassenfindung in Anlehnung an die ermittelte planerisch zu bevorzugende Variante bestimmt werden.

Rona Tietje

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4116