Drucksache - IX-0552

Sonne für Alle – Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten

Das Bezirksamt wird ersucht, Kriterien in Erhaltungssatzungen von städtebaulichen Erhaltungsgebieten so anzupassen, dass diese der Genehmigung von Solaranlagen an Fassaden und auf Dächern nicht mehr entgegenstehen. Falls Gründe gegen eine Genehmigung von Solaranlagen sprechen, soll dies im zuständigen Fachausschuss beraten werden.

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Reemt Heuke

Begründung:

In städtebaulichen Erhaltungsgebieten bedürfen PV-Anlagen in Berlin derzeit einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung bzw. einer erhaltungsrechtlichen Zustimmung im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Aus städtebaulich erhaltungsrechtlicher Sicht muss sich eine neue bauliche Anlage, also auch eine PV-Anlage in die bestehende städtebauliche Gestalt eines Gebietes einfügen. Ortsbild und Stadtgestalt dürfen nicht beeinträchtigt werden. Während PV-Anlagen, für die eine Sichtbeziehung zum öffentlichen Straßenraum besteht, aus städtebaulich erhaltungsrechtlicher Sicht als Beeinträchtigung für das Ortsbild beurteilt werden können, kann eine Genehmigung auf den Rückseiten der Dächer und in den Höfen nach Einzelfallprüfung genehmigungsfähig sein, wenn sie sich maßstäblich in eine bestehende Dachlandschaft einfügen. Mitunter sind jedoch durch bestehende Dachausbauten zu Wohnzwecken diese Dachflächen stark gegliedert, etwa durch Terrasseneinschnitte, Gauben, Dachflächenfenster, Aufdachterrassen und Gründächer. Ein wirtschaftlicher Betrieb einer PV-Anlage ist dann unter Umständen nicht gegeben, insbesondere bei fehlender optimaler Ausrichtung nach Süden. Sofern Gebäude nicht unbedingt straßenraumwirksam sind, sind PV-Anlagen auch in Erhaltungsgebieten grundsätzlich genehmigungsfähig. In den Bereichen, die straßenraumwirksam sind, können ggf. ebenfalls PV-Module installiert werden, wenn diese gestalterisch abgestimmt sind. Für diese gestalterische Abstimmung dient das Erhaltungsrecht als rechtliche Diskussionsgrundlage.

Dies führt zu geringen Chancen für die Genehmigung von Solaranlagen bzw. gefährdet die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen. Diese Sachlage erläutert das Bezirksamt bei Voranfragen von potenziellen Antragsteller*innen vermutlich. Dies kann ein Grund sein, warum bislang wenige Anträge für Photovoltaikanlagen in Erhaltungsgebieten in Berlin gestellt wurden (siehe Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 26 516). Zwischen 2016 und Februar 2021 wurden in Berlin lediglich vier PV-Anlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten genehmigt. Die Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß.

Der BVV-Beschluss zum Klimanotstand in Pankow hat Klimaschutz höchste Priorität zugewiesen. Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes hat in §2 verankert, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien von überragendem öffentlichem Interesse ist. Auch die EU-Kommission und der EU-Energierat bzw. die zuständigen Energieminister und -ministerinnnen haben festgestellt, dass Erneuerbare Energien von überragendem öffentlichem Interesse sind.

Zum Link auf der BVV-Webseite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6494