Kleine Anfrage - KA-0476/IX

Wie werden Kinder bei häuslicher Gewalt geschützt?

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Jugend und Familie
Bezirksstadtrat

Frau Bezirksverordnete Helene Bond 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über die stellv. Bezirksbürgermeisterin

Kleine Anfrage KA-0476/IX – Wie werden Kinder bei häuslicher Gewalt geschützt

Häusliche Gewalt richtet sich vor allem gegen Frauen, aber häufig sind auch Kinder und Jugendliche betroffen. Entweder werden sie selbst Opfer von Gewalt oder sie müssen als Zeug*innen grausame Taten bis hin zu innerfamiliären Tötungsdelikten miterleben. Die körperlichen und psychischen Folgen für diese Kinder und Jugendlichen sind gravierend. Bei Expert*innen gelten sie häufig als „vergessene Opfer“. Wenn den minderjährigen Opfern häuslicher Gewalt rechtzeitig geholfen wird, die oft traumatischen Erfahrungen zu bewältigen, steigen die Chancen, dass sie es später schaffen, aus dem Kreislauf der Gewalt auszubrechen.

1. Wie viele Fälle, in denen Kinder und Jugendliche von häuslicher Gewalt betroffen waren, sind dem Bezirksamt Pankow in den letzten 5 Jahren bekannt geworden?

Die folgenden Zahlen basieren auf der Kinderschutzstatistik der Jugendhilfesoftware ISBJ SoPart. Grundlage der Kinderschutzstatistik sind die so genannten Erstchecks, mit denen gemäß Ausführungsvorschriften (AV) Kinderschutz JugGes vom 16.06.2020 im Jugendamt eingegangene Meldungen bearbeitet und entsprechende Kinderschutzverfahren ein-geleitet werden. Die Erfassung im Erstcheck ist familienbezogen, sodass mehrere Kin-der/Jugendliche betroffen sein können.

Hinweis: Die AV Kinderschutz JugGes vom 16.06.2020 findet sich auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter https://www.berlin.de/sen/ju-gend/recht/mdb-sen-jugend-rechtsvorschriften-av_kinderschutz.pdf. 

2. Wird dabei unterschieden, ob als Zeug*innen oder Opfer?

a. Wird nach einer Anzeige/Meldung von häuslicher Gewalt automatisch eine Prüfung von Kindeswohlgefährdung eingeleitet? In welchen Fällen wird die Prüfung nicht eingeleitet?

Häusliche Gewalt gehört zu den berlineinheitlichen Indikatoren bei Kindes-wohlgefährdung. Es wird daher immer ein Kinderschutzverfahren zur Prüfung einer Kindeswohlgefährdung eingeleitet. 

b. Welche Maßnahmen werden im Falle einer Kindswohlgefährdung im Zusammenhang von häuslicher Gewalt gegen die Mutter (oder den Vater) eingeleitet?

Diese Maßnahmen werden grundsätzlich einzelfallbezogen durch die fallver-antwortlichen Fachkräfte im Regional Sozialpädagogischen Dienst (RSD) eingeleitet.

c. Welche Begleitmaßnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unterhalb der Schwelle einer festgestellten Kindswohlgefährdung?

Siehe Antwort unter 2. b

3. Wird in Fällen von häuslicher Gewalt, bei der Kinder und Jugendliche betroffen sind, automatisch das Jugendamt oder eine andere Institution informiert?

a. Wie wird im Bezirksamt, besonders im Jugendamt, auf Fälle oder Verdachtsfälle von häuslicher Gewalt reagiert? Welche Prozesse werden in Gang gesetzt?

Es kann nur für das Jugendamt geantwortet werden: Wie bereits unter den oberen Punkten (1. und 2.a) beschrieben, ist häusliche Gewalt ein berlineinheitlicher Indikator für eine Kindeswohlgefährdung und wird gem. AV Kinderschutz JugGes vom 16.06.2020 im Jugendamt als Meldung bearbeitet. Es wird ein Kinderschutzverfahren eingeleitet und nach berlineinheitlichen fachlichen Standards im 4-Augen-Prinzip bearbeitet (siehe Netzwerk Kinderschutz).

b. Gibt es ein spezialisiertes Team im Bezirksamt, das sich mit diesen Fällen beschäftigt?

Nein, im Bezirk gibt es hierfür kein spezielles Team.

c. Falls das Jugendamt o. ä. nicht informiert wird – ist geplant, solche Prozesse einzuführen?

Es ist berlineinheitlicher Standard, dass die Jugendämter immer über polizeiliche Einsätze bei häuslicher Gewalt informiert werden. Der entsprechende Meldebogen wird den aktuellen fachlichen Entwicklungserfordernissen (z. B. Frühe Hilfen; Informationsbedarfe aus Perspektive der Jugendämter etc.) angepasst.

4. Wie arbeitet das Bezirksamt mit anderen Institutionen (z. B. Polizei, Schulen, Jugendeinrichtungen, andere) bei Fällen häuslicher Gewalt bei Kindern und Jugendlichen zusammen?

Im Rahmen der Gefährdungseinschätzung gem. AV Kinderschutz JugGes vom 16.06.2020 wird mit anderen Institutionen einzelfallabhängig und unter Beachtung da-tenschutzrechtlicher Bestimmungen zusammengearbeitet.

5. Welche speziellen Therapie- und Behandlungsangebote für minderjährige Opfer oder Zeug*innen häuslicher Gewalt sind dem Bezirksamt bekannt?

Gezielte Therapie- und Behandlungsangebote für minderjährige Opfer Häuslicher Ge-walt stehen nicht zur Verfügung.

Cornelius Bechtler


Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4258