Was ist zur Bepflanzung einer Baumscheibe in Pankow notwendig

Bezirksverordneter
Axel Lüssow

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 

Im Leitfaden „Begrünung und Pflege von Baumscheiben“ [1] des Bezirksamt Pankow ist aufgeführt, es „muss bei jedem Baum vorab geprüft werden, ob die Baumscheibe begrünt werden kann, ohne den Baum zu schädigen“ […] „geplante Bepflanzung und die notwendigen Vorbereitungen sollten deshalb mit dem Straßen- und Grünflächenamt bzw. auch mit der Grünen Liga, die beratend unterstützt, abgestimmt werden.“. Die Verfahren und Modalitäten bis zu Begrünung einer Baumscheibe variieren zwischen den Bezirken. [2]

1. Wie ist die genaue, korrekte Beantragung einer Bepflanzung einer Baumscheibe in Pankow – d.h. welche Informationen müssen die eingereichten Anfragen bzw. Anträge enthalten zu a) der geplanten Bepflanzung, b) den notwendigen Vorbereitungen (und was sind diese), c) sonstige Angaben?

Alle nötigen Informationen findet man auf dem Baumscheibenflyer des Bezirksamtes, Straßen- und Grünflächenamt (SGA). https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/artikel.1085102.php

2. Wie viele Anträge bzw. Anfragen auf Bepflanzung einer Baumscheibe sind beim Bezirksamt seit Anfang 2022 eingegangen, und wie viele Bepflanzungen wurden genehmigt?

Die Unterlagen liegen nur in Papierform vor. In der Kürze der Zeit ist personell bedingt eine Aussage leider nicht möglich.

3. Wie hoch war während dieses Zeitraums die durchschnittliche Zeit zwischen dem Eingang einer Anfrage bzw. eines Antrags auf Bepflanzung einer Baumscheibe und der Prüfung des jeweiligen Baums bzw. der jeweiligen Baumscheibe?

Durch personellen Weggang von zuständigen Mitarbeitern kann die Frage nicht beantwortet werden.

4. In Pankow gibt es 44.000 Straßenbäume [3] und damit auch eine entsprechende Anzahl von Baumscheiben. Reicht die Kapazität des Bezirksamts zur Einzelfallprüfung einer entsprechenden Anzahl von Anfragen bzw. Anträgen aus?

Derzeit werden nicht so viele Anträge im SGA gestellt, sodass eine Bearbeitung möglich ist. Dies kann sich aber jederzeit ändern, wenn die Antragszahl sich erhöht. Unabgesprochene Bepflanzungen sind hier nicht eingeschlossen. Sofern die Personen bekannt sind, werden diese nach Feststellung angeschrieben und auf den Baumflyer aufmerksam gemacht.

5. Muss in jedem Falle eine Abstimmung mit dem bzw. eine Genehmigung durch das Bezirksamt erfolgen – oder gibt es „Legalausnahmen“ die ohne eine Prüfung des Baums und/oder der Baumscheibe erfolgen können bei einer Bepflanzung die a) nur geringfügig ist, b) streng nach Leitfaden vorgenommen wird und/oder c) äquivalent oder ähnlich zu einer Naturaussaat mit heimischen Arten ist?

Jede Bepflanzung bedarf der Genehmigung vom SGA, u.a. damit sichergestellt werden kann, dass der Baum nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, da die Baumscheibe zur Bewässerung des Baumes dient.

6. Gibt es eine „Genehmigungsfiktion“ bzgl. der Zeit nach Eingang einer Anfrage bzw. eines Antrags auf Baumscheibenbegrünung – oder falls dem Bezirksamt kein Agieren zu anderer Zeit oder auf andere Weise im öffentlichen Interesse der Baumscheibenbegrünung möglich ist: Folgt aus dem Fehlen eines positiven Bescheids, dass keine Bepflanzung zulässig ist?

Nein, so etwas gibt es nicht. Das SGA hat die Anträge in der Vergangenheit immer in einem angemessenen zeitlichen Rahmen geprüft. Derzeit steht das SGA aber, bedingt durch fehlende personellen Ressourcen, vor der Herausforderung, neue Anträge bearbeiten zu können.

7. Im Leitfaden steht bei der Notwendigkeit der Abstimmung mit dem SGA „bzw.“ auch der Grünen Liga. Ist eine Abstimmung mit der Grüne Liga damit a) äquivalent mit einer Abstimmung mit dem SGA oder b) wie sehr erleichtert bzw. beschleunigt eine Abstimmung mit der Grünen Liga das Verfahren?

8. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Bezirksamt und der Grüne Liga Berlin e.V. aktuell bei der Bepflanzung von Baumscheiben, und wie wird die Grüne Liga dafür aktuell finanziert durch a) das Bezirksamt, b) durch eine Förderung des Senats, und c) gab es zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens 2018 eine (bessere) Finanzierung der Grünen Liga für diese Leistung?

9. Wie viele Baumscheiben gibt es nach Kenntnis des Bezirksamts aktuell in Pankow, die a) ohne Genehmigung bepflanzt wurden, b) bei denen unklar ist ob eine willkürliche und unzulässige Begrünung vorgenommen wurde oder lediglich eine Naturaussaat erfolgt ist?

10. Wie a) viele Bäume wurden seit der Veröffentlichung des Leitfadens durch nicht genehmigte Begrünung von Baumscheiben nachweislich und nachhaltig geschädigt, ohne dass das SGA rechtzeitig eine Änderung einer Bepflanzung durchführen bzw. veranlassen konnte – und b) wie groß ist die Relation zu Schäden von Bäumen durch Anfahren mit Kraftfahrzeugen (vgl. KA-0257/IX)?

11. Wie a) hoch ist das Ordnungsgeld für die nicht genehmigte Bepflanzung einer Baumscheibe und in wie b) vielen Fällen wurde bisher ein Ordnungsgeld verhängt?

[1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/bgb_2018-04-13_flyer-baumscheiben.pdf

[2] https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/gruenflaechen/pdf/flyer_baumscheiben_2023.pdf

[3] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/artikel.222147.php

Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4360