Kleine Anfrage - KA-0588/IX

Zuständigkeiten Mahd Begleitgrün

Frau Bezirksverordnete Silke Gänger
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über die Bezirksbürgermeisterin

Kleine Anfrage KA-0588/IX

1)       Wie sind die Zuständigkeiten der Mahd des Straßen- und Schienen-Begleitgrüns in Pankow geregelt?

Die direkten Flächen des Schienenbereiches liegen in der Verantwortung der BVG (bis ca. 50 cm neben den Schienen). Die restlichen Flächen bis zur Straße liegen in der Verantwortung des Straßen- und Grünflächenamtes.

2)      Wer ist für die Mahd des Straßenbahnschienen-Begleitgrüns zuständig?
a)      Wo genau ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten BVG und SGA?

Siehe Antwort auf Frage 1.

3)       Wie häufig wird was gemäht?
a)      Gibt es einen Mahdplan?

Die Vergabe der Flächen ist abhängig von der Breite des Straßenbegleitgrüns. In der Regel werden die Flächen 2-3 x im Jahr gemäht. Zur Einhaltung der Verkehrssicherheit ist eine zusätzliche Mahd nicht ausgeschlossen.

b)      Wenn ja, woran orientiert er sich?

Die Einhaltung der Verkehrssicherheit ist die oberste Priorität bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns.

4)      Inwiefern wird bei der Mahd auf Klima- und Artenschutz und Klimaanpassung und die Relevanz des Begleitgrüns als Versickerungsfläche berücksichtigt?

Die Einhaltung der Verkehrssicherheit hat immer oberste Priorität. Die zweischürige Mahd ist für den Artenschutz und der Klimaanpassung schon ein angepasster Rhythmus. Dieser ist aber nur bei breiteren Flächen möglich, um keine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer herbeizuführen.

Manuela Anders-Granitzki

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4370