Kleine Anfrage 0701-IX Tatort Arkenberge – Nachfrage 13. Dezember 202313. Dezember 2023 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Auf Anfrage KA-0541/IX [2] antwortete das Bezirksamt: „Die geschützten Biotope und Arten im Plangebiet sind aufgrund der fachlichen Hinweise der Umweltbehörden in den vergangenen Jahren bekannt. Dennoch hat nunmehr der Flächeneigentümer illegale Rodungen, die Zerstörung von geschützten Biotopen und Arten etc. veranlasst.“. Wie ist der Stand des Verfahrens, und welche Konsequenzen (Ordnungswidrigkeitsverfahren, Anordnung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder die Wiederherstellung des früheren Zustandes nach § 17 Abs. 8 BNatSchG)? Ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der gerodeten Fläche wurde eingeleitet und ist in Bearbeitung. 2. Auf Anfrage KA-0541/IX [2] antwortete das Bezirksamt: „Nach Auswertung der Stellungnahmen soll die weitere Vorgehensweise bezirksintern abgestimmt und dem Vorhabenträger in einem Termin erläutert und zur Kenntnis gegeben werden.“ Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen im Bezirksamt, und welche Perspektive sieht das Bezirksamt die in KA-0541/IX [2] festgelegte Absicht zu erreichen: „Das Abwenden von weiteren Schädigungen des hochwertigen Naturraums durch eine umweltverträgliche Nutzungsanordnung sowie eine nachhaltige Erschließungskonzeption stehen damit im Zentrum der bezirklichen Bemühungen.“ Die Frage bezieht sich auf die KA-0542/IX. Im Nachgang zur oben angesprochenen Auswertung der Fachämterbeteiligung fand am 23.06.2023 ein Workshop sowie am 10.10.2023 ein Vor-Ort-Termin in Arkenberge mit dem VHT statt. Unter Einbindung von SenSBW (Referat IB | FNP), SenMVKU (Referat IIIB | Planfeststellung Naturschutz und IB | Planfeststellung Deponie) und dem Bezirk wird somit stetig an der Nachnutzungskonzeption gearbeitet. Schwerpunkt der weiteren Auseinandersetzung ist in Abstimmung mit dem VHT eine Nachnutzung der Deponiekörper mit Freiflächen- Photovoltaik-Anlagen. Ergänzende Nutzungen werden derzeit ebenfalls auf ihre Vereinbarkeit mit den beschlossenen Leitlinien geprüft. Eine erneute Präsentation des Konzeptes im Ausschuss Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen ist bei Erreichen eines belastbaren Abstimmungsstandes vorgesehen. Im Rahmen des o.g. Workshops wurde der Vorhabenträger eindringlich auf die ordnungsrechtlichen Konsequenzen derartiger Eingriffe sowie auf den entstanden Vertrauensverlust in der Zusammenarbeit hingewiesen. 3. In der rbb Abendschau [4] wird berichtet: „Ziel ist es, den Berg auf verschiedene Weise zu nutzen. […] Geplant ist eine Sommerrodelbahn, eine Photovoltaik- Anlage und on top ein Café“. Sind diese Planungen dem Bezirksamt bekannt, gibt es mit dem Investor eine Einigung über diese Ziele, und sind diese Ziele aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar (vgl. Antwort auf Frage 4 in KA-0542/IX)? Die angesprochenen Konzept-Bausteine sind dem Bezirksamt bekannt und werden – auch in Hinblick auf ihre Entwickelbarkeit aus dem FNP – derzeit geprüft. Das FNP- Referat teilte aber bereits mit, dass eine PV-Anlage in der vom VHT angedachten Größenordnung nicht aus dem FNP entwickelbar ist. 4. Lt. Antwort auf die Anfrage KA-0541/IX [1] obliegt die Verkehrssicherung auf Privatflächen dem Flächeneigentümer. Kommt der Eigentümer dieser Plicht vollumfänglich nach, und falls nein, welchen Pflichten kommt der Eigentümer nicht nach? Da es sich um ein Privatgelände handelt, können dazu keine Angaben gemacht werden. 5. Auf Anfrage KA-0541/IX [1] antwortete das Bezirksamt: „Ein wirksamer Schutz der Röhrichtbestände durch den Eigentümer findet derzeit nicht statt. Das Bezirksamt hat bislang auf den Schutz des Naturraumes über ein ökologisch tragfähiges Gesamtentwicklungskonzept für das Gebiet vertraut. Dies ist vom Eigentümer bislang nicht vorgelegt worden.“. Hat der Eigentümer inzwischen ein entsprechendes Konzept vorgelegt, und falls nein – wie lange plant das Bezirksamt noch darauf zu warten, ohne selbst aktiver zum Erhalt der Schutzgüter tätig zu werden? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Auf Anfrage KA-0541/IX [1] antwortete das Bezirksamt: „Das Vorgehen der Eigentümer wird sehr kritisch gesehen und steht im Widerspruch zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.“. Im rbb [4] wird über vier Tage Open-Air Party im September 2023 auf der Seite der S-Bahn und Stromleitung berichtet. Bietet sich die Fläche direkt am Kiessee nach der Rodung im Auftrag des Eigentümers an, dort Events stattfinden zu lassen – und wie schätzt das Bezirksamt dieses Format in Bezug auf ein Entwicklungskonzept ein – lt. Aussage des Eigentümers im Bericht um „auf ganz neuer Grundlage etwas herzustellen, das für alle Seiten tragbar ist“? Die hier in Rede stehende Veranstaltung „Frieden für die Ukraine“ fand nicht auf der gerodeten Fläche am Kiessee, sondern weiter östlich auf der Freifläche zwischen der Straße und den Bahngleisen statt. Bei der Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung im Freien handelt es sich regelmäßig um eine Einzelfallprüfung. Regelungsinhalt der Genehmigungsbescheide des Umwelt- und Naturschutzamtes in Bezug auf die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien auf Grundlage des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin ist der Schutz vor unzumutbaren Lärmimmissionen. Unabhängig davon können spezialgesetzliche Vorschriften dem Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vorgehen (z.B. naturschutzrechtliche Regelungen). Im Veranstaltungszeitraum bestanden jedoch keine naturschutzrechtlichen Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung. 7. In der rbb Abendschau [4] wird berichtet: „Zur Zeit wird die Gewässerqualität geprüft, und die scheint nicht schlecht zu sein“. Welche aktuellen neuen Messungen gibt es und wie beurteilt das Bezirksamt die im rbb [4] geäußerte Absicht des Eigentümers, den See als Badesee zugänglich zu machen? Badeseen sind den strengen Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässer- Richtlinie (2006/7/EG) und den sich daraus ableitenden Verordnungen der Länder unterworfen. Nach Aussage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist nach derzeitigem Informationsstand der Arkenberger See nicht als Badegewässer geeignet. Ein Gewässer unmittelbar neben einer Abfalldeponie würde aufgrund diffuser gesundheitsgefährdender bzw. gesundheitsrelevanter Stoffe prinzipiell nicht als Badesee ausgewiesen werden. Neben der Deponie können im und am Gewässer weitere Verschmutzungsquellen und Eintragspfade von gefährlichen Stoffen vorhanden sein, die bisher noch nicht untersucht worden sind. Erst durch Identifizierung aller relevanten Verschmutzungspotenziale kann das Spektrum der zu untersuchenden Parameter festgelegt werden. Ein Beobachtungszeitraum ist dann von mindestens 4 Jahren notwendig, um die Eignung als Badegewässer sicher beurteilen zu können. [1] Anfrage „Tatort Arkenberge – Stadtentwicklung und Bebauung“: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und- verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp [2] Anfrage „Tatort Arkenberge – Umwelt- und Naturschutz“: https://www.berlin.de/ba- pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp [3] rbb Abendschau vom 1.10.23 „Wie sich Berlins höchster Berg zum attraktiven Ausflugsziel mausert“: https://www.ardmediathek.de/video/rbb24-abendschau/rbb24- abendschau-vom-01-10-2023/rbb- fernsehen/Y3JpZDovL3JiYl8xYWE2OTZkNi02YTVlLTRiYmUtYTNiYy1lMTBlNWNiZDYyMDJf cHVibGljYXRpb24