Kleine Anfrage 0701-IX

Tatort Arkenberge – Nachfrage

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Auf Anfrage KA-0541/IX [2] antwortete das Bezirksamt: „Die geschützten Biotope
und Arten im Plangebiet sind aufgrund der fachlichen Hinweise der
Umweltbehörden in den vergangenen Jahren bekannt. Dennoch hat nunmehr der
Flächeneigentümer illegale Rodungen, die Zerstörung von geschützten Biotopen
und Arten etc. veranlasst.“. Wie ist der Stand des Verfahrens, und welche
Konsequenzen (Ordnungswidrigkeitsverfahren, Anordnung Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen oder die Wiederherstellung des früheren Zustandes nach § 17
Abs. 8 BNatSchG)?
Ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der gerodeten Fläche wurde
eingeleitet und ist in Bearbeitung.

2. Auf Anfrage KA-0541/IX [2] antwortete das Bezirksamt: „Nach Auswertung der
Stellungnahmen soll die weitere Vorgehensweise bezirksintern abgestimmt und
dem Vorhabenträger in einem Termin erläutert und zur Kenntnis gegeben
werden.“ Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen im Bezirksamt, und welche
Perspektive sieht das Bezirksamt die in KA-0541/IX [2] festgelegte Absicht zu
erreichen: „Das Abwenden von weiteren Schädigungen des hochwertigen
Naturraums durch eine umweltverträgliche Nutzungsanordnung sowie eine
nachhaltige Erschließungskonzeption stehen damit im Zentrum der bezirklichen
Bemühungen.“
Die Frage bezieht sich auf die KA-0542/IX. Im Nachgang zur oben angesprochenen
Auswertung der Fachämterbeteiligung fand am 23.06.2023 ein Workshop sowie am
10.10.2023 ein Vor-Ort-Termin in Arkenberge mit dem VHT statt. Unter Einbindung
von SenSBW (Referat IB | FNP), SenMVKU (Referat IIIB | Planfeststellung Naturschutz
und IB | Planfeststellung Deponie) und dem Bezirk wird somit stetig an der
Nachnutzungskonzeption gearbeitet. Schwerpunkt der weiteren Auseinandersetzung
ist in Abstimmung mit dem VHT eine Nachnutzung der Deponiekörper mit Freiflächen-
Photovoltaik-Anlagen. Ergänzende Nutzungen werden derzeit ebenfalls auf ihre
Vereinbarkeit mit den beschlossenen Leitlinien geprüft. Eine erneute Präsentation des
Konzeptes im Ausschuss Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen ist
bei Erreichen eines belastbaren Abstimmungsstandes vorgesehen.
Im Rahmen des o.g. Workshops wurde der Vorhabenträger eindringlich auf die
ordnungsrechtlichen Konsequenzen derartiger Eingriffe sowie auf den entstanden
Vertrauensverlust in der Zusammenarbeit hingewiesen.

3. In der rbb Abendschau [4] wird berichtet: „Ziel ist es, den Berg auf verschiedene
Weise zu nutzen. […] Geplant ist eine Sommerrodelbahn, eine Photovoltaik-
Anlage und on top ein Café“. Sind diese Planungen dem Bezirksamt bekannt, gibt
es mit dem Investor eine Einigung über diese Ziele, und sind diese Ziele aus dem
Flächennutzungsplan entwickelbar (vgl. Antwort auf Frage 4 in KA-0542/IX)?
Die angesprochenen Konzept-Bausteine sind dem Bezirksamt bekannt und werden –
auch in Hinblick auf ihre Entwickelbarkeit aus dem FNP – derzeit geprüft. Das FNP-
Referat teilte aber bereits mit, dass eine PV-Anlage in der vom VHT angedachten
Größenordnung nicht aus dem FNP entwickelbar ist.

4. Lt. Antwort auf die Anfrage KA-0541/IX [1] obliegt die Verkehrssicherung auf
Privatflächen dem Flächeneigentümer. Kommt der Eigentümer dieser Plicht
vollumfänglich nach, und falls nein, welchen Pflichten kommt der Eigentümer nicht
nach?
Da es sich um ein Privatgelände handelt, können dazu keine Angaben gemacht
werden.

5. Auf Anfrage KA-0541/IX [1] antwortete das Bezirksamt: „Ein wirksamer Schutz der
Röhrichtbestände durch den Eigentümer findet derzeit nicht statt. Das Bezirksamt
hat bislang auf den Schutz des Naturraumes über ein ökologisch tragfähiges
Gesamtentwicklungskonzept für das Gebiet vertraut. Dies ist vom Eigentümer
bislang nicht vorgelegt worden.“. Hat der Eigentümer inzwischen ein
entsprechendes Konzept vorgelegt, und falls nein – wie lange plant das
Bezirksamt noch darauf zu warten, ohne selbst aktiver zum Erhalt der Schutzgüter
tätig zu werden?
Siehe Antwort zu Frage 3.

6. Auf Anfrage KA-0541/IX [1] antwortete das Bezirksamt: „Das Vorgehen der
Eigentümer wird sehr kritisch gesehen und steht im Widerspruch zu einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit.“. Im rbb [4] wird über vier Tage Open-Air
Party im September 2023 auf der Seite der S-Bahn und Stromleitung berichtet.
Bietet sich die Fläche direkt am Kiessee nach der Rodung im Auftrag des
Eigentümers an, dort Events stattfinden zu lassen – und wie schätzt das Bezirksamt
dieses Format in Bezug auf ein Entwicklungskonzept ein – lt. Aussage des
Eigentümers im Bericht um „auf ganz neuer Grundlage etwas herzustellen, das für
alle Seiten tragbar ist“?
Die hier in Rede stehende Veranstaltung „Frieden für die Ukraine“ fand nicht auf der
gerodeten Fläche am Kiessee, sondern weiter östlich auf der Freifläche zwischen der
Straße und den Bahngleisen statt.
Bei der Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung im Freien handelt es sich
regelmäßig um eine Einzelfallprüfung. Regelungsinhalt der Genehmigungsbescheide
des Umwelt- und Naturschutzamtes in Bezug auf die Durchführung von öffentlichen
Veranstaltungen im Freien auf Grundlage des Landes-Immissionsschutzgesetzes
Berlin ist der Schutz vor unzumutbaren Lärmimmissionen. Unabhängig davon können
spezialgesetzliche Vorschriften dem Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin
vorgehen (z.B. naturschutzrechtliche Regelungen). Im Veranstaltungszeitraum
bestanden jedoch keine naturschutzrechtlichen Bedenken gegen die Durchführung
der Veranstaltung.

7. In der rbb Abendschau [4] wird berichtet: „Zur Zeit wird die Gewässerqualität
geprüft, und die scheint nicht schlecht zu sein“. Welche aktuellen neuen
Messungen gibt es und wie beurteilt das Bezirksamt die im rbb [4] geäußerte
Absicht des Eigentümers, den See als Badesee zugänglich zu machen?
Badeseen sind den strengen Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässer-
Richtlinie (2006/7/EG) und den sich daraus ableitenden Verordnungen der Länder
unterworfen. Nach Aussage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist nach
derzeitigem Informationsstand der Arkenberger See nicht als Badegewässer
geeignet. Ein Gewässer unmittelbar neben einer Abfalldeponie würde aufgrund
diffuser gesundheitsgefährdender bzw. gesundheitsrelevanter Stoffe prinzipiell nicht
als Badesee ausgewiesen werden. Neben der Deponie können im und am Gewässer
weitere Verschmutzungsquellen und Eintragspfade von gefährlichen Stoffen
vorhanden sein, die bisher noch nicht untersucht worden sind. Erst durch
Identifizierung aller relevanten Verschmutzungspotenziale kann das Spektrum der zu
untersuchenden Parameter festgelegt werden. Ein Beobachtungszeitraum ist dann von
mindestens 4 Jahren notwendig, um die Eignung als Badegewässer sicher beurteilen
zu können.

[1] Anfrage „Tatort Arkenberge – Stadtentwicklung und Bebauung“:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp
[2] Anfrage „Tatort Arkenberge – Umwelt- und Naturschutz“: https://www.berlin.de/ba-
pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp
[3] rbb Abendschau vom 1.10.23 „Wie sich Berlins höchster Berg zum attraktiven
Ausflugsziel mausert“: https://www.ardmediathek.de/video/rbb24-abendschau/rbb24-
abendschau-vom-01-10-2023/rbb-
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