Kleine Anfrage KA-0791/IX

Illegale Ferienwohnungen in Pankow

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 16.02.2024 in einem Verfahren geur-
teilt, dass sich Vermieter*innen nicht auf Bestandsschutz berufen können, wenn sie Apartments
schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes im Jahr 2014 an Touristen vermietet
haben. Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten sind somit illegal.“
1. „Welche Bedeutung besitzt das Urteil für den Umgang mit Ferienwohnungen im Bezirk Pan-
kow?“
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und findet deshalb keine Anwendung, eine Stel-
lungnahme zur Entscheidung ist derzeit nicht erforderlich.
2. „Wie viele Ferienwohnungen existieren in Pankow und wie viele davon sind von dem Urteil
betroffen?“
Es liegen keine Zahlen über alle im Bezirk Pankow betriebenen Ferienwohnungen vor.
3. „Wie schnell können den Vermieter*innen der betroffenen Ferienwohnungen in Pankow Rück-
führungsbescheide zugestellt werden?“
Die Bearbeitungsdauer hängt von einer Vielzahl von Faktoren und dem jeweiligen Einzelfall
ab. Daher lässt sich keine allgemeine Aussage zur Dauer von einzelnen Verfahrensabläufen
treffen.
4. „Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die betroffenen Ferienwohnungen in Pankow dem
Mietmarkt wieder zur Verfügung gestellt werden und in Zukunft nicht illegal als Ferienwoh-
nung weitervermietet werden?“
Soweit die betroffenen Wohnungen dem Wohnungsamt bekannt sind, werden entsprechende
Rückführungsanordnungen erlassen und Zwangsgeld angedroht und ggf. festgesetzt. Die Ei-
gentümer*innen/Nutzungsberechtigte haben die Vermietung nachzuweisen. Bei Ferienwoh-
nungen, die nicht bekannt sind, sind Handlungsmöglichkeiten schlicht nicht gegeben.
5. „Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um auch illegale Ferienwohnungen wieder dem
Mietmarkt zur Verfügung zu stellen, bei denen Vermieter diese gar nicht beim Bezirksamt an-
gemeldet haben?“
Das Wohnungsamt erhält in der Regel Hinweise von Nachbarinnen und Nachbarn, dass es
sich um illegale Ferienwohnungen handeln könne. Durch Ferienwohnungen entstehen sehr oft
Störungen insbesondere in den Nachtstunden, so dass entsprechende Hinweise von Bürge-
rinnen und Bürgern gegeben werden.
Das Risiko einer Zweckentfremdung ist hoch: Der Bußgeldrahmen bewegt sich bei bis zu
500.000 Euro. Das Anbieten einer Ferienwohnung ohne erforderliche Registriernummer wird
auch bei erstmaligem Verstoß bereits mit 1.000 Euro geahndet. Die Verwendung einer Woh-
nung als Ferienwohnung kann mit 500 bis 1.500 Euro je Monat geahndet werden, höhere
Gewinne können abgeschöpft werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) bietet zudem ein
Hinweisformular, in dem Bürgerinnen und Bürger zweckentfremdete Wohnungen der Verwal-
tung melden können. Das Hinweisformular ist unter folgendem Link abrufbar:
https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/formular/adres
swahl.shtml