Kleine Anfrage KA-0803/IX Warum kann die Pausenhofgestaltung der Klecksgrundschule nicht realisiert werden? 17. April 202417. April 2024 Sie haben das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten: Seit längerem gibt es an der Klecksgrundschule Planungsideen, die jetzigen Flächen der Fahrradbü- gel auf dem Schulgelände als Pausenflächen zu gestalten, damit den Schüler*innen und Schülern mehr Raum auf dem Schulgelände ermöglicht. Dieser Raum wird gleichzeitig benötigt, da der ge- plante Turnhallenbau auf dem Schulgelände die Freiflächen des Schulgeländes extrem verkleinern wird. Nach der Verlegung der Fahrradbügel auf Flächen außerhalb des Schulgeländes, sollte dann – so die bisherige Idee – sich für die Gestaltung der dann freigewordenen Fläche auf dafür zur Verfü- gung stehende Mittel der Senatsverwaltung beworben werden. Trifft es zu, dass die Umgestaltung und deshalb auch die Bewerbung auf entsprechende Senats- mittel vom Schulamt mit dem Argument verhindert wird, dass die Fläche des Fahrradgartens für die Ausgleichsmaßnahmen des Turnhallenbaus benötigt würde und deshalb nicht durch andere Maßnahmen belegt werden dürfe, weshalb eine Gestaltung der Fläche erst nach dem Turnhal- lenbau in Frage käme? Nein. In der Argumentation gegen eine vorgezogene Umgestaltung von Schulaußenflächen vor dem Bau der Typensporthalle der BSO II geht es im Grundsatz nicht um die Fläche des Fahrrad- gartens, welche für die Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bau der Sporthalle nötig wird. Es hat eine Machbarkeitsprüfung stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass entscheidende Sachverhalte gegen eine separate Teilumgestaltung von Schulaußenflächen vor dem Bau der Typensporthalle sprechen. Daher kann aus schulfachlicher Sicht das Projekt nicht vorgezogen werden. Folgende Betrachtungen spielten bei dieser Entscheidung eine Rolle: • Eine vorgezogene Teilumgestaltung entspricht nicht dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsam- keitsgrundsatz nach ß §7 LHO und ist daher unzulässig. Eine Projektteilung erhöht in der Regel die Kosten für das Gesamtprojekt, da Planungsaufwand mit entsprechenden fixen Anteilen doppelt anfällt. Die Aufwand- Nutzenrelation steht damit in einem ungünstigen Verhältnis. • Das Straßen- und Grünflächenamt sieht derzeit aus personellen Kapazitätsgründen keine Mög- lichkeit die Bauleitung für ein solches Projekt zu übernehmen. Das Schulamt kann ein Projekt dieser Größenordnung (Kostenvolumen aus 2021 über ca. 750.000,- €) personell nicht absi- chern. Damit ist auch eine nachträgliche Bewirtschaftung nicht abgesichert. • Die aus 2021 vorliegende Kostenzusammenstellung zur Umgestaltung des Fahrradgartens der Klecks-Grundschule ist vor dem Hintergrund der Baukostensteigerungen keine aktuelle Pla- nungsgrundlage. Ein Abruf von Planungsleistungen ist bei diesen ungewissen Umsetzungsaus- sichten haushaltsrechtlich nicht vertretbar. • Erst eine belastbare Planung zu den Schulaußenflächen kann mit den Planungen der Typen- sporthalle der BSOII koordiniert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer Trennung beider Projekte es zu zeitlichen Überschneidungen und parallelen Ausführungszeiten kommt. Eine solche Doppelbelastung von Bauprojekten in dieser Größe und Komplexität gilt es auf dem Grundstück, im Sinne eines reibungslosen Schulbetriebes, zu vermeiden. • Entsiegelungen bedürfen einer Prüfung von Schadstoffbelastungen. Diese Prüfungen bürgen ein nicht abschätzbares Kostenrisiko. Werden Schadstoffe in einem Haufwerk erkannt, bleibt dieses bis zur Entsorgung bestehen, was bei ungeklärter Finanzierung einen erheblichen Zeit- aufschub bedeuten kann. • Im Zusammenhang mit dem Sporthallenbau sind für 53 Baumfällungen die erforderlichen Aus- gleichsmaßnahmen zu erbringen. Diese sind prioritär auf dem bebauten Grundstück zu veror- ten. Selbst ohne Einschränkungen durch vorgezogene Teilumgestaltungen von Schulaußenflä- chen, sind nicht alle Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück zu verorten. Eine Verringerung von möglichen Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück ist nicht hinnehmbar. Trifft es zu, dass es weder nach der Berliner Baumschutzverordnung noch nach dem Berliner Leit- faden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen es zwingend notwendig ist, dass Ersatz- pflanzungen, Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen auf dem Schulgrundstück der Klecksgrund- schule durchgeführt werden müssen? Die Errichtung der Typensporthallen erfolgt im Rahmen der Amtshilfe für die Bezirke durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Entscheidung über die notwen- dige Anzahl der Ersatzpflanzungen auf dem Schulgrundstück erfolgte in enger Abstimmung zwi- schen der SenSBW, dem Landschaftsplaner und dem BA Pankow (Schul- und Sportamt, Umwelt- und Naturschutzamt). Gemäß § 6 (Abs. 6) der BaumSchVO sind Ersatzpflanzungen grundsätzlich auf dem Grundstück des Verpflichteten vorzunehmen. Sowohl nach Berliner Leitfaden, als auch nach BaumSchVO, ist ein Ersatz auch außerhalb des Schulgrundstücks möglich. Gemäß BaumSchVO können unter der Voraussetzung, dass Ersatzpflanzungen standortbedingt nicht möglich sind, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde die Ersatzpflanzungen auf Kosten des Verpflichteten auch auf öffentli- chen Flächen vorgenommen werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. In dem konkreten Fall erfolgt eine Bebauung gemäß § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich). Der Ersatz der Bäume erfolgt in dem Fall ausschließlich gemäß BaumSchVO. Welche Eingriffe und darauf basierende Ersatzpflanzungen, Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen werden nach Einschätzung des Bezirksamts konkret notwendig werden, und welche müssen da- von unbedingt direkt im Eingriffsbereich erfolgen? Nach der Bewertung aus dem Jahr 2021 (nach § 6 BaumSchVO) müssen insgesamt 18 Ersatz- bäume der Gehölzsortierung Hochstamm, 3 x v. mit Drahtballierung und einem Stammumfang von 14-16 cm und einem Gehölzwert von zusammen 6.620 Euro (Wert aus 2021) gepflanzt wer- den. Je nach Standortvoraussetzungen und den Wünschen der Verpflichteten können auch Bäume in geringerer Anzahl und in einer höheren Gehölzsortierung (z.B. acht Bäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm oder elf Bäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm) gepflanzt werden. Da sich die Preise für Baumschulware jährlich erhöhen, hängt der tatsächliche monetä- re Wert der Ersatzbäume vom Jahr der Pflanzung ab. Im Jahr 2021 betrug der Gehölzwert für die Ersatzbäume wie oben genannt 6.620 Euro. Auf dem betroffenen Grundstück Brixener Straße 40 können nach Einschätzung des Umwelt- und Naturschutzamtes bisher nur drei Ersatzbäume gepflanzt werden. Auf welche konkreten Rechtsvorschriften bezieht sich das Schulamt, wenn es Ersatzpflanzungen, Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen des geplanten Turnhallenbaus zwingend auf dem Schul- grund für notwendig erachtet? Siehe Antwort zu Frage 2. Existieren abwägungsfeste Schutzgüter des Arten- oder Denkmalschutzes, die die Notwendigkeit von Maßnahmen im direkten Eingriffsbereich begründen? Das Grundprinzip des Natur- und Artenschutzes ist es, Verluste möglichst ortsnah zu kompensie- ren. Seitens des Denkmalschutzes existieren keine abwägungsfesten Schutzgüter, die die Not- wendigkeit von Maßnahmen im direkten Eingriffsbereich begründen. Existieren andere Gründe, weshalb Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen zwingend auf dem Schulgelände der Klecksgrundschule stattfinden müssen? Im Grundsatz soll so viel Grün wie möglich auf dem Schulgelände realisiert werden. Siehe auch Antwort zu Frage 5. Wie ist der Stand der geplanten Umsetzungsmaßnahmen, die Fahrradbügel auf dem Schulge- lände auf Parkplatzflächen der Tiroler Straße zu verlegen und wann wird die Umsetzung erfol- gen? Die Fahrradbügel sollen vollständig vom Schulgrundstück in die Tiroler Straße verlagert werden. Die neue Abstellanlage soll aus Gründen der Verkehrssicherheit durch einen Bord von der Fahr- bahn getrennt werden. Es ist eine Verbreiterung des Gehwegs/Verschmälerung der Fahrbahn er- forderlich. In die Fahrradabstellanlage soll auch eine zusätzliche sichere Querungsstelle zum Brennerberg integriert werden. Elemente zur Verkehrsberuhigung können in diesem Zusammen- hang geprüft werden (bspw. Aufpflasterungen). Die genaue Lage und Gestaltung wird das SGA mit dem Bereich SchulSport und der Schulleitung abstimmen. Wird die Umsetzung der Fahrradständer separat und unabhängig zur möglichen Einrichtung ei- ner Spielstraße oder Schulhoferweiterung auf bzw. um die Tiroler Straße im Abschnitt zwischen Brixener Straße und Toblacher Straße durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Die Aufstellung von Fahrradbügel im öffentlichen Straßenland im Bereich der Schule wird derzei- tig im Gesamtkontext der avisierten Maßnahmen betrachtet. Im weiteren Verlauf der Abstimmung kann ggf. eine Differenzierung der unterschiedlichen Themen vorgenommen werden.