KA-1204/IX

Stand des Energiemanagements im Bezirk Pankow nach Wiederbesetzung der Stellen

In mehreren Kleinen Anfragen des Jahres 2024 hat das Bezirksamt Pankow ausgeführt, dass wesentliche Aufgaben im Bereich Energiemanagement – insbesondere Evaluierungen, Fortschreibungen und Datenerhebungen – aufgrund unbesetzter Stellen nicht umgesetzt werden konnten. So wurde in der Kleinen Anfrage KA-0741/IX unter anderem die Evaluierung der Einsparergebnisse sowie Neuberechnung des energetischen Sanierungsfahrplans ausdrücklich mit dem Personalmangel begründet. 

Auch im Zusammenhang mit der Nutzung selbstlernender, thermohydraulischer und adaptiver Heizkreisregelungen verwies das Bezirksamt in der Kleinen Anfrage KA-0758/IX auf fehlende personelle Kapazitäten im Energiemanagement, weshalb weitergehende Analysen, flächendeckende Nachrüstungen sowie die Einwerbung von Fördermitteln nicht möglich gewesen seien. 

Dem aktuellen Maßnahmen- und Fortschrittsbericht zum Pankower Klimaschutzkonzept ist zu entnehmen, dass die vakanten Stellen im Energiemanagement wiederbesetzt wurden und bereits Maßnahmen umgesetzt werden, die in den vergangenen Jahren nicht realisiert werden konnten. 

Ergänzend wird auf einen inhaltlichen Widerspruch hingewiesen, der sich aus der Antwort des Bezirksamts zur Kleinen Anfrage KA-0758/IX im Vergleich zum Maßnahmen- und Fortschrittsbericht zum Pankower Klimaschutzkonzept ergibt: Während in KA-0758/IX ausgeführt wurde, dass selbstlernende Heizkreisregelungen Stand der Gesetzgebung seien und bereits in allen Großsanierungen, Neubauten und bei der Instandsetzung haustechnischer Anlagen eingesetzt würden, beschreibt der Fortschrittsbericht deren Einsatz ausdrücklich als Pilotprojekte in einzelnen Bestandsgebäuden. 

1. Seit wann sind die Stellen im Energiemanagement wieder vollständig besetzt und mit welchem Umfang an Vollzeitäquivalenten? 

Die Stellen im Energiemanagement sind derzeit nicht vollständig besetzt. Die Position der Gruppenleitung ist aktuell vakant. Darüber hinaus wird die Stelle im kaufmännischen Energiemanagement zum 01.05.2026 frei und ist entsprechend neu zu besetzen. 

Eine vollständige Besetzung der vorgesehenen Vollzeitäquivalente liegt somit gegenwärtig nicht vor. 

Die Vakanz in der Gruppenleitung führt zu eingeschränkter Steuerungs-, Koordinations- und Priorisierungsfähigkeit innerhalb des Aufgabenbereichs. Strategische Weiterentwicklungen sowie bereichsübergreifende Abstimmungen können derzeit nur eingeschränkt wahrgenommen werden. 

Mit dem absehbaren Wegfall der kaufmännischen Funktion entsteht zusätzlich ein operatives Risiko hinsichtlich Vertragsmanagement, Mittelsteuerung, Controlling und Fördermittelabwicklung. 

In der Gesamtbetrachtung ist die Leistungsfähigkeit des Energiemanagements aktuell nur eingeschränkt gegeben. Eine zeitnahe Nachbesetzung ist aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich, um gesetzliche Anforderungen, Klimaschutzziele sowie Effizienzvorgaben verlässlich erfüllen zu können. 

2. Werden Aufgaben, die dem Energiemanagement des Bezirksamts Pankow zuzuordnen sind, derzeit trotz Wiederbesetzung der Stellen ganz oder teilweise durch externe Dienstleister wahrgenommen bzw. wurden entsprechende Leistungen in der Vergangenheit vergeben? 

Ja, Aufgaben des Energiemanagements werden seit mehreren Jahren teilweise durch externe Dienstleister wahrgenommen. Hintergrund ist die bislang unzureichende personelle Ausstattung. Selbst bei vollständiger Besetzung der derzeit vorgesehenen Stellen ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen – insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz, Monitoring, Berichtspflichten und Klimaschutzvorgaben – mit den vorhandenen Ressourcen nur eingeschränkt erfüllbar sind. 

a) Falls ja: Welche konkreten Aufgabenbereiche (z. B. Energiedatenanalyse, Monitoring, Fördermittelakquise, technische Planung, Evaluierungen) werden extern erbracht? 

Externe Leistungen betreffen insbesondere die Verbrauchsüberwachung sowie die Verbrauchsoptimierung der bezirklichen Liegenschaften. Dies umfasst die Auswertung von Energiedaten, die Identifikation von Einsparpotenzialen sowie die fachliche Begleitung entsprechender Maßnahmen. 

b) Welche Dienstleister wurden beauftragt und in welchem Zeitraum? 

Seit 2013 ist die W.E.N. Consulting GmbH mit entsprechenden Leistungen beauftragt. 

c) Welche finanziellen Aufwendungen sind hierdurch bislang entstanden? 

Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 100.000 €. 

d) Inwieweit ist vorgesehen, diese Aufgaben künftig wieder vollständig innerhalb des Bezirksamts wahrzunehmen? 

Derzeit ist keine vollständige Rückführung der Leistungen in die Eigenwahrnehmung vor-gesehen. Vielmehr wird aktuell eine Neuausschreibung der Leistungen für das Jahr 2026 sowie die Folgejahre vorbereitet.

Strategisch betrachtet stellt sich perspektivisch die Frage nach der wirtschaftlichsten Organisationsform. Eine dauerhafte Fremdvergabe bindet Haushaltsmittel langfristig, während ein gezielter interner Kompetenzaufbau Investitionen in Personal erfordert, jedoch mittelfristig Steuerungsfähigkeit und institutionelles Know-how im Haus stärkt. 

3. Zu wann beabsichtigt das Bezirksamt die gemäß Berliner Energiewendegesetz vorgeschriebene Veröffentlichung des Energieverbrauchs der bezirklichen Gebäude ab dem Jahr 2024?

Die Veröffentlichung ist unmittelbar nach Abschluss der fachlichen und formalen Prüfung vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die vollständige Zusammenführung der relevanten Verbrauchsdaten aus unterschiedlichen Quellen sowie deren strukturierte Aufbereitung, Plausibilisierung und Konsolidierung. Erst nach Abschluss dieser Datenerhebung und -validierung kann eine rechtskonforme und belastbare Veröffentlichung erfolgen. 

4. Wurde die Evaluierung der Einsparergebnisse des energetischen Sanierungsfahrplans (Soll-Ist-Abgleich zu Energieeinsparungen und Investitionskosten) inzwischen durchgeführt?

a) Falls ja: Welche zentralen Ergebnisse liegen vor?

b) Falls nein: Bis wann ist die Evaluierung konkret vorgesehen?

Die Durchführung einer belastbaren Evaluierung setzt eine vollständige Besetzung der vorgesehenen Stellen im Energiemanagement sowie eine angemessene Einarbeitungs- und Aufbauphase voraus. Ohne diese personellen Voraussetzungen ist eine fachlich fundierte Analyse – insbesondere hinsichtlich Datenerhebung, Investitionszuordnung, Verbrauchsnormalisierung (z. B. Witterungsbereinigung) und Wirtschaftlichkeitsbewertung – derzeit nicht umsetzbar. Ein konkreter Termin für die Evaluierung kann daher erst nach Stabilisierung der personellen Situation realistisch benannt werden. 

5. Bis zu welchem Termin beabsichtigt das Bezirksamt den energetischen Sanierungsfahrplan neu zu berechnen und zu veröffentlichen? 

Aufgrund der derzeitigen personellen Engpässe im Energiemanagement ist eine realistische Terminierung für die Neuberechnung und Veröffentlichung des energetischen Sanierungsfahrplans derzeit nicht möglich. Die Fortschreibung erfordert eine umfassende Datenerhebung, Priorisierung der Liegenschaften, Aktualisierung von Verbrauchs- und Investitionsannahmen sowie eine strategische Bewertung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und haushalterischer Rahmenbedingungen. Ohne eine stabile personelle Ausstattung und entsprechende fachliche Ressourcen kann dieser Prozess nicht qualitätsgesichert umgesetzt werden. Ein belastbarer Zeitrahmen kann daher erst nach Konsolidierung der Personalsituation benannt werden. 

6. Wurden die vom Berliner Rechnungshof geforderten zusätzlichen Datenkategorien (u. a. Darstellung der Gebäude in einer zeitlichen Reihung, gebäudebezogene Einsparpotenziale, kumulierte Einsparpfade, Nutzungspotenziale erneuerbarer Energien) inzwischen in den energetischen Sanierungsfahrplan integriert? 

Nein, die vom Berliner Rechnungshof geforderten zusätzlichen Datenkategorien wurden bislang nicht in den energetischen Sanierungsfahrplan integriert. 

a) Falls ja: In welcher Form und mit welchem Umsetzungsstand?

b) Falls nein: Welche Schritte sind hierfür geplant und in welchem Zeitrahmen?

Die Integration der geforderten Datenkategorien erfordert eine methodische Weiterentwicklung des bestehenden Sanierungsfahrplans. Dies umfasst insbesondere den Aufbau einer strukturierten Zeitreihenanalyse je Gebäude, die systematische Ermittlung gebäudebezogener Einsparpotenziale, die Ableitung kumulierter Einsparpfade sowie die Bewertung von Nutzungspotenzialen erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Parameter.

Aufgrund der aktuellen personellen Engpässe im Energiemanagement ist eine realistische Zeitplanung hierfür derzeit nicht möglich. Eine belastbare Terminierung kann erst nach Stabilisierung der personellen Ausstattung sowie dem Aufbau der hierfür notwendigen analytischen und konzeptionellen Kapazitäten erfolgen. 

7. In welchem Umfang wurde seit Wiederbesetzung der Stellen im Energiemanagement eine systematische Abstimmung zwischen energetischem Sanierungsfahrplan und bezirklichem Investitionsprogramm vorgenommen? 

Eine systematische Abstimmung zwischen dem energetischen Sanierungsfahrplan und dem bezirklichen Investitionsprogramm hat bislang nicht stattgefunden. Bis zur Besetzung der Gruppenleitungsstelle im Energiemanagement sowie einer entsprechenden fachlichen Einarbeitung ist eine strukturierte strategische Verzahnung beider Steuerungsinstrumente organisatorisch und inhaltlich nicht leistbar. 

Die erforderliche Abstimmung setzt eine priorisierte Maßnahmenplanung, eine investive Zeitachsensteuerung sowie eine haushaltsbezogene Synchronisierung voraus. 

Diese Steuerungsaufgabe ist ohne klare fachliche Leitung derzeit nicht umsetzbar. 

Eine belastbare Integration in die Investitionsplanung kann daher erst nach Stabilisierung der Führungsstruktur erfolgen. 

8. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Gebäudemanagement konnten seit der Wiederbesetzung der Stellen neu begonnen oder beschleunigt werden? 

Seit der Wiederbesetzung von Stellen im Energiemanagement konnte insbesondere der Abschluss von Verträgen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf bezirklichen Liegenschaften vorangebracht und finalisiert werden. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden mit den Berliner Stadtwerke GmbH geschlossen. 

Durch diese Vertragsabschlüsse wird der Ausbau erneuerbarer Energien auf bezirklichen Gebäuden konkret umgesetzt. Damit wird ein Beitrag zur Reduzierung von CO₂- Emissionen, zur langfristigen Senkung von Energiekosten sowie zur Erreichung der landesrechtlichen Klimaschutzziele geleistet. 

Weitere Maßnahmen konnten aufgrund der weiterhin bestehenden personellen Einschränkungen bislang nur eingeschränkt initiiert oder beschleunigt werden. 

9. Welche Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene wurden seit Wiederbesetzung der Stellen aktiv beantragt oder vorbereitet, die zuvor mangels personeller Kapazitäten nicht verfolgt werden konnten? 

Seitens der SE FM wurden bislang keine zusätzlichen Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene aktiv beantragt oder vorbereitet, die zuvor aufgrund personeller Engpässe nicht verfolgt werden konnten. Die weiterhin eingeschränkte personelle Ausstattung im Energiemanagement lässt eine systematische Fördermittelakquise, die Identifikation geeigneter Programme sowie die fachlich belastbare Antragstellung derzeit nicht zu. 

Eine strategische Nutzung externer Fördermittel erfordert eine kontinuierliche Marktbeobachtung, projektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie eine strukturierte Antrags- und Nachweisführung. Diese Kapazitäten stehen aktuell nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. 

10. Wie erklärt das Bezirksamt den Widerspruch zwischen der Aussage aus KA-0758/IX, wonach selbstlernende, thermohydraulische und adaptive Heizkreisregelungen bereits flächendeckend Stand der Praxis in Großsanierungen, Neubauten und Instandsetzungen seien, und der Darstellung im Fortschrittsbericht zum Klimaschutzkonzept, wonach entsprechende Systeme derzeit lediglich in Pilotvorhaben erprobt werden sollen? 

Ein Widerspruch liegt nicht vor. Bei Großsanierungen sowie im Neubau sind selbstlernende, thermohydraulische und adaptive Heizkreisregelungen mittlerweile technischer Standard und werden regelhaft umgesetzt. In diesen Fällen sind die baulichen, anlagentechnischen und hydraulischen Voraussetzungen gegeben, sodass die Systeme planmäßig integriert werden können. 

Im Bestand hingegen – insbesondere bei unsanierten oder teilmodernisierten Gebäuden – bestehen häufig heterogene technische Rahmenbedingungen (z. B. unterschiedliche Heizflächen, fehlender hydraulischer Abgleich, uneinheitliche Regelungstechnik). 

Vor diesem Hintergrund erfolgt hier der Einsatz adaptiver Systeme zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben, um technische Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Übertragbarkeit belastbar zu bewerten. 

Die unterschiedlichen Aussagen beziehen sich somit auf differenzierte Anwendungsfälle: 

Standardanwendung im Neubau und bei Großsanierungen einerseits, erprobende Einführung im heterogenen Bestand andererseits. 

11. Warum beabsichtigt das Bezirksamt zu adaptiven, selbstlernenden Heizkreisregelungen ausschließlich Pilotvorhaben in begrenztem Umfang durchzuführen, wenn gleichzeitig entsprechende Systeme in anderen Bezirken bereits genutzt werden? 

Die Entscheidung, adaptive und selbstlernende Heizkreisregelungen im Bestand zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben einzusetzen, basiert auf den spezifischen strukturellen Gegebenheiten der bezirklichen Liegenschaften. Während entsprechende Systeme im Neubau oder im Rahmen umfassender Großsanierungen regelmäßig integriert werden können, sind Bestandsgebäude häufig durch heterogene Anlagentechnik, unterschiedliche Sanierungsstände sowie variierende hydraulische Voraussetzungen geprägt. 

Ein unmittelbarer flächendeckender Rollout ohne gebäudespezifische Bewertung würde sowohl technische als auch wirtschaftliche Risiken bergen. Ziel der Pilotprojekte ist daher eine belastbare Bewertung von Energieeinsparpotenzial, Investitionsaufwand, Regelungsstabilität sowie Übertragbarkeit auf vergleichbare Gebäudetypologien. 

Erst auf Grundlage dieser Ergebnisse kann eine strategisch und haushalterisch verantwortbare Skalierung erfolgen. 

12. Welche technischen, finanziellen oder organisatorischen Gründe haben bislang einer flächendeckenden Nutzung von adaptiven, selbstlernenden Heizkreisregelungen in Bestandsgebäuden entgegengestanden?

Der flächendeckenden Einführung adaptiver, selbstlernender Heizkreisregelungen in Bestandsgebäuden standen bislang sowohl finanzielle als auch personelle Restriktionen entgegen. Finanziell erfordert die Nachrüstung im Bestand investive Mittel für Regelungstechnik, Sensorik, hydraulische Anpassungen sowie gegebenenfalls begleitende Optimierungsmaßnahmen (z. B. hydraulischer Abgleich). Entsprechende Haushaltsmittel standen bislang nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

Organisatorisch fehlt es an personellen Kapazitäten für eine systematische Bestandsanalyse, Priorisierung geeigneter Objekte, technische Planung, Ausschreibung, Umsetzung sowie anschließende Betriebsoptimierung und Erfolgskontrolle.

Darüber hinaus sind Bestandsgebäude häufig durch heterogene anlagentechnische Voraussetzungen geprägt, was eine objektspezifische Bewertung und Anpassung erforderlich macht. Ohne entsprechende Ressourcen ist eine strukturierte und wirtschaftlich vertretbare flächendeckende Umsetzung derzeit nicht realisierbar.