Drucksache - IX-0282

Gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten auch in Pankow sichern

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass

– der im Haushaltsentwurf 2022/2023 für das Land Berlin im Einzelplan 11 vorgesehene personelle Aufwuchs für das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGeTSi) durch geeignete Maßnahmen zur Personalgewinnung schnellstmöglich umgesetzt wird

und

– bis Herbst 2022 dem Abgeordnetenhaus von Berlin ein Konzept für eine Informations- und Beschwerdestelle für Arbeitsschutz vorgelegt wird.

Berlin, den 07.06.2022

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Heike Schmidt, BV Helene Bond, BV Can Aru

Begründung:

Zunehmend werden insbesondere in den Unternehmen der Plattformökonomie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und diverse Regeln zum gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz beobachtet.

Arbeitsunfälle, Betriebswegeunfälle und Wegeunfälle (auf dem Weg zur Arbeit) häufen sich insbesondere bei Fahrer*innen von Lieferdiensten.

Das LAGeTSi hat gegenwärtig ca. 193 Mitarbeiter*innen, um die Arbeitsbedingungen von ca. 1,8 Mio. Beschäftigten in ca. 100.000 Betrieben zu kontrollieren. Die Quote der unbesetzten Stellen im LaGeTSi lag 2021 bei 28%. In Berlin schafft das LAGeTSi ca. 2% der Betriebe pro Jahr zu kontrollieren. Mit der momentanen Personalausstattung kann in Berlin rein rechnerisch nur ca. alle 33 Jahre jeder Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Berlin kontrolliert werden.

Somit kann der vom Gesetzgeber vorgegebene Prüfauftrag (Unfallgefahren, Arbeitsmittel, Schadstoffbelastungen, 11 Stunden Freizeit zwischen den Schichten etc.) zum Schutz der Beschäftigten in allen Branchen vom LaGeTSi nicht umgesetzt werden.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Arbeits-und Gesundheitsschutz muss auch in Betrieben ohne Betriebsrat gelten. Eine Informations- und Beschwerdestelle für Arbeitsschutz vorrangig für Arbeitnehmer*innen aus betriebsratslosen Unternehmen ist daher dringend erforderlich.

Zukünftig ist der*die „Beauftragte für Gute Arbeit“ in Pankow im Rahmen der Funktionsbeschreibung laut Drucksache Nr.VIII-1212 vom 20.1.21 zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzubinden. Das gilt auch bei Verstößen gegen § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hinsichtlich der Behinderung von Betriebsratswahlen.

Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6221