Kleine Anfrage - KA-0141/IX

Fragen zur Drucksache VIII-1536/2021 „Einrichtung von Staatlichen Europaschulen (ESBS) in Pankow“

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur
Bezirksstadträtin

02.03.2022

Frau Bezirksverordnete
Katharina Koufen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage 0141/IX
über
Fragen zur Drucksache VIII-1536/2021 „Einrichtung von Staatlichen Europaschulen
(ESBS) in Pankow“

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Das Bezirksamt (BA) berichtete im Schlussbericht zur oben genannten Drucksache im September 2021, dass gemeinsam mit SenBJF bei den im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) geplanten Neubauten in Pankow bereits „Schulstandorte an verkehrsgünstig gelegenen Standorten als mögliche SESB identifiziert“ worden seien.
a) Welche Schulstandorte sind damit gemeint?
b) Welche Standorte, die in der BSO für einen Schulneubau vorgesehen sind, eignen sich aus Sicht der BA für die Gründung einer SESB?

Entsprechend Schulgesetz gibt sich jede Schule ein Schulprogramm. Darin legt die einzelne Schule fest, wie sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. (§8 SchulG). Die Schulkonferenzen entscheiden dann über das Schulprogramm (§76 SchulG). Die Genehmigung erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde (SenBJF). Somit kann der Bezirk/das Bezirksamt nicht eigenständig über die Einrichtung einer SESB entscheiden, sondern kann nur Empfehlungen aus sprechen, die für die zukünftige Schulgemeinschaft nicht bindend sind.

Das Bezirksamt hat zwei Standorte als mögliche SEBS aus seiner Sicht benannt: Eine Grundschule im Bereich des Blankenburger Südens und eine weitere im Bereich Karow-Süd. Beide Untersuchungsgebiete werden durch die SenSBW bearbeitet. Konkretere Vereinbarungen liegen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor.

2. Das BA argumentiert, aufgrund der Tatsache, dass die Aufnahme in SESB unabhängig vom Wohnort erfolgt und damit auch Kinder aus anderen Bezirken aufgenommen werden müssten, könne bei der momentanen Unterversorgung mit Schulplätzen in Pankow keine (Bestands-) Schule angesprochen werden. Allerdings wird im – zeitlich nach der Stellungnahme des BA – verfassten Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgelegt, dass nach geeigneten Regelungen gesucht werden soll, SESB zu gründen, deren Plätze nur für Kinder aus dem Standort-Bezirk vorgesehen sind. Somit würden diese nicht zu einer Verringerung der in Pankow zur Verfügung stehendenSchulplätze führen.

a) Führt diese neue Ausgangslage dazu, dass das BA in Erwartung der neuen Regelung nun doch bei den Pankower Schulen abfragt, ob Interesse an der Einführung eines SESB-Zweigs besteht?

Diese veränderte Betrachtungsweise ist durch die durchständige SenBJF bislang nicht an die Bezirke herangetragen worden. Die Auslastungssituation an den Pankower Schulen hat sich aber auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht geändert, sodass momentan kaum Spielraum für solche Umstrukturierungen besteht. Darüber hinaus werden in den kommenden Wochen und Monate alle freien Kapazitäten für die Unterbringungen geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine in Anspruch genommen werden.

b) Wurde eine solche Interessensabfrage bei Pankower Schulen seit der Amtsübernahme durch die neue Regierung im BA thematisiert?

Nein.

c) Wenn nicht: Hält es das BA für sinnvoll, eine solche Abfrage zeitnah zu initiieren – vor dem Hintergrund, dass die Gründung einer SESB einen Vorlauf von drei bis vier Jahren hat?

Siehe Antworten 1 und 2a).

3. Welche Sprachen werden vom BA als mögliche Partnersprachen in SESB favorisiert?

4. Welche Kriterien legt das BA an, um festzulegen, welche Partnersprache(n) für einen (oder mehrere) SESB-Standort(e) in Pankow geeignet sein könnten?

5. Wird die Frage, ob eine Sprache eine „Weltsprache“ oder eine sog. „kleine Sprache“ ist, bei der Wahl der Partnersprache eine Rolle spielen?

6. Wird sich das BA bei der Auswahl der Partnersprache(n) auf Sprachen festlegen, die in europäischen Ländern als Herkunftssprache gesprochen werden?

zu 3-6
Dies ist keine Aufgabe des BA, da die Sprachenwahl zum Schulprogramm gehört und somit eine innere Schulangelegenheit darstellt.

7. Hat das BA Kenntnis darüber, wie viele Kinder im Kita- und Grundschulalter in Pankow mit einer anderen Herkunftssprache als deutsch aufwachsen?

Dem Jugendamt liegen keine Daten darüber vor, wie viele Kinder mit einer anderen Herkunftssprache als Deutsch in Pankow aufwachsen. Wir können lediglich mitteilen, wie viele Pankower Kinder, die einen Kitaplatz nutzen, nicht deutscher Herkunftssprache sind:

Von 21.904 Pankower Kindern, die am 28.02.22 einen Kitaplatz in Pankow oder einem anderen Berliner Bezirk nutzten, waren 4.461 Kinder (20,4%) nicht deutscher Herkunftssprache.

8. Wenn ja: Welches sind die fünf – nach Deutsch – am häufigsten gesprochenen Herkunftssprachen bei Kindern im Kita- und Grundschulalter in Pankow?

Im KiTa-Statistik-Verfahren werden die Merkmale „deutsch“ oder „nicht deutsch“ erfasst aber nicht die Herkunftssprache. Somit kann das Jugendamt keine Aussagen zu den fünf häufigsten Herkunftssprachen tätigen.

9. Jeweils wie viele Kinder sprechen diese Sprachen?

Diese Informationen liegen dem Jugendamt nicht vor. Siehe Antwort zur Frage 8.

10. Ist dem BA bekannt, in welchen Stadtteilen in welcher prozentualen Größenordnung welche nichtdeutschen Muttersprachen bei Kinder im Kita- und im Grundschulalter gesprochen werden?

Diese Informationen liegen dem Jugendamt nicht vor. Siehe Antwort zur Frage 8.

Dominique Krössin

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3923