Kleine Anfrage KA-0694/IX

Bessere Sichtbarkeit an Knotenpunkten und Gehwegvorstreckungen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Mit der Drucksache VIII-0501 wurde am 12.09.2018 beschlossen, dass bei Neugestaltung
von Kreuzungen jeweils der erste angrenzende Parkplatz in Fahrradabstellplätze umgewid-
met wird, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. In der VzK vom 30.04.2019 teilte das BA
mit: „Das Bezirksamt wird bei der Neugestaltung von Knotenpunkten und beim Bau von
Gehwegvorstreckungen die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den unmittelbar an-
grenzenden Anlagen des ruhenden Verkehrs im Einzelfall prüfen, sofern dadurch die Sicht-
verhältnisse verbessert werden können, auch umsetzen.“


1. Bei wie vielen Neugestaltungen von Knotenpunkten und Gehwegvorstreckungen wurden
Fahrradabstellanlagen in der unmittelbar angrenzenden Anlage des ruhenden Verkehrs
eingerichtet?

2. Bei viel vielen Neugestaltungen von Knotenpunkten und Gehwegvorstreckungen wurden
keine Fahrradabstellanlagen in den unmittelbar angrenzenden Anlagen des ruhenden
Verkehrs eingerichtet?

3. Welche Maßnahmen wurden dort eingesetzt, um die Sichtverhältnisse zu verbessern?


Antwort zu den Fragen 1-3:
Die Anzahl der in den Jahren 2018 bis 2023 durch das Bezirksamt neu hergestellten oder
angepassten Gehwegvorstreckungen (GWV) und die in diesem Zusammenhang vorgenom-
men Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Anmerkung: Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn werden zur Verbesserung der Sichtbe-
ziehungen zwischen Fußverkehr und Fahrverkehr in der Regel in folgenden zwei Fällen vor-
gesehen:
a) beim nachträglichen Einbau neben einer baulichen oder markierten GWV
b) im Zusammenhang mit einer neu zu markierenden GWV.
Neu herzustellende bauliche Gehwegvorstreckungen werden in der Regel so breit gestaltet,
dass der jeweils erste angrenzende Parkplatz durch diese überlagert wird. Die Sichtbezie-
hungen werden somit bereits durch die bauliche Gestaltung gewährleistet. In diesem Fall
werden die Bügel (bei Bedarf) nicht auf der sich anschließenden Fahrbahn, sondern auf der
GWV eingebaut (außerhalb der Flächen des Fußverkehrs). Breite bauliche GWV sind im Fal-
le eines sowieso erforderlichen Neu- oder Umbaus einer Kreuzung die Vorzugsvariante, da
hierfür weder Fahrbahnmarkierungen noch Leitbaken erforderlich sind und somit auf eine
verkehrsrechtliche Anordnung verzichtet werden kann. Bauliche Vorstreckungen sind dauer-
hafter und deutlich günstiger zu unterhalten als markierte Vorstreckungen. Die bauliche Va-
riante ist auch aus stadtgestalterischen Gesichtspunkten einer markierten vorzuziehen. Ver-
einzelt sind jedoch auch noch ältere bauliche GWV vorzufinden, bei denen aufgrund einer zu
geringen Breite zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen erforderlich
sind. Als Alternative zu den baulichen GWV kommen weiterhin die verkehrsrechtlich anzu-
ordnenden Markierungen zum Einsatz, die bei Bedarf mit Fahrradbügeln auf Fahrbahnni-
veau gesichert werden.