Kleine Anfrage KA-0694/IX Bessere Sichtbarkeit an Knotenpunkten und Gehwegvorstreckungen 13. Dezember 202313. Dezember 2023 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:Mit der Drucksache VIII-0501 wurde am 12.09.2018 beschlossen, dass bei Neugestaltungvon Kreuzungen jeweils der erste angrenzende Parkplatz in Fahrradabstellplätze umgewid-met wird, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. In der VzK vom 30.04.2019 teilte das BAmit: „Das Bezirksamt wird bei der Neugestaltung von Knotenpunkten und beim Bau vonGehwegvorstreckungen die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen in den unmittelbar an-grenzenden Anlagen des ruhenden Verkehrs im Einzelfall prüfen, sofern dadurch die Sicht-verhältnisse verbessert werden können, auch umsetzen.“ 1. Bei wie vielen Neugestaltungen von Knotenpunkten und Gehwegvorstreckungen wurdenFahrradabstellanlagen in der unmittelbar angrenzenden Anlage des ruhenden Verkehrseingerichtet? 2. Bei viel vielen Neugestaltungen von Knotenpunkten und Gehwegvorstreckungen wurdenkeine Fahrradabstellanlagen in den unmittelbar angrenzenden Anlagen des ruhendenVerkehrs eingerichtet? 3. Welche Maßnahmen wurden dort eingesetzt, um die Sichtverhältnisse zu verbessern? Antwort zu den Fragen 1-3:Die Anzahl der in den Jahren 2018 bis 2023 durch das Bezirksamt neu hergestellten oderangepassten Gehwegvorstreckungen (GWV) und die in diesem Zusammenhang vorgenom-men Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.Anmerkung: Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn werden zur Verbesserung der Sichtbe-ziehungen zwischen Fußverkehr und Fahrverkehr in der Regel in folgenden zwei Fällen vor-gesehen:a) beim nachträglichen Einbau neben einer baulichen oder markierten GWVb) im Zusammenhang mit einer neu zu markierenden GWV.Neu herzustellende bauliche Gehwegvorstreckungen werden in der Regel so breit gestaltet,dass der jeweils erste angrenzende Parkplatz durch diese überlagert wird. Die Sichtbezie-hungen werden somit bereits durch die bauliche Gestaltung gewährleistet. In diesem Fallwerden die Bügel (bei Bedarf) nicht auf der sich anschließenden Fahrbahn, sondern auf derGWV eingebaut (außerhalb der Flächen des Fußverkehrs). Breite bauliche GWV sind im Fal-le eines sowieso erforderlichen Neu- oder Umbaus einer Kreuzung die Vorzugsvariante, dahierfür weder Fahrbahnmarkierungen noch Leitbaken erforderlich sind und somit auf eineverkehrsrechtliche Anordnung verzichtet werden kann. Bauliche Vorstreckungen sind dauer-hafter und deutlich günstiger zu unterhalten als markierte Vorstreckungen. Die bauliche Va-riante ist auch aus stadtgestalterischen Gesichtspunkten einer markierten vorzuziehen. Ver-einzelt sind jedoch auch noch ältere bauliche GWV vorzufinden, bei denen aufgrund einer zugeringen Breite zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen erforderlichsind. Als Alternative zu den baulichen GWV kommen weiterhin die verkehrsrechtlich anzu-ordnenden Markierungen zum Einsatz, die bei Bedarf mit Fahrradbügeln auf Fahrbahnni-veau gesichert werden. Antworten Fragen 4 und 5