Kleine Anfrage KA-0741/IX Energetischer Sanierungsfahrplan im Bezirk Pankow 24. Januar 202411. Juni 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Gemäß §9 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ergänzend wird im Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und zur Einrichtung eines Energiemanagements im Land Berlin vorgegeben, dass der Umsetzungsfortschritt jährlich an die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung berichtet, die Einsparergebnisse alle zwei Jahre evaluiert und der Sanierungsfahrplan mindestens alle fünf Jahre neu berechnet wird. Der Berliner Rechnungshof hat darüber hinaus festgestellt, dass nachfolgende Datenkategorien in den bezirklichen Sanierungsfahrplänen betrachtet werden müssen, die wiederum in die Überarbeitung des Rechenmodells von SenMVKU eingeflossen sind (vgl. auch Drucksache 19 / 15 303, AGH): • die Darstellung der Gebäude in einer zeitlichen Reihung, • eine gebäudeweise Angabe des absoluten Endenergieeinsparpotenzials, • die Angabe der kumulierten prozentualen Endenergieeinsparung zum Nachweis der Einhaltung der Einsparziele bis 2030 und 2045, • die Angabe der nicht-energetischen Sanierungskosten sowie gebäudeweise Angabe der Nutzungspotenziale für erneuerbare Energien. Ein Vergleich der energetischen Sanierungsfahrpläne der Berliner Bezirke zeigt auf, dass sich die betrachteten Datenkategorien in den bislang erstellten energetischen Sanierungsfahrplänen stark unterscheiden.1 In den Bezirken Tempelhof-Schöneberg sowie Lichtenberg werden nach hiesiger Bewertung die meisten Datenkategorien betrachtet. Gem. §9 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) sind die Kosten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in der Haushalts- und Finanzplanung darzustellen. Ein Stichprobenvergleich des Investitionsprogramms 2023-27 mit dem energetischen Sanierungsfahrplan 2020 ergibt, dass sich beide Planungen nach hiesiger Bewertung unzureichend decken. Welche Inhalte wurden durch das Bezirksamt im Rahmen der jährlichen Statusberichte zur Umsetzung des energetischen Sanierungsfahrplans Pankow bislang an die zuständige Senatsverwaltung gemeldet? Können die Statusberichte zur Verfügung gestellt werden? Es wurden die Inhalte des vorliegenden Sanierungsfahrplanes Stand 2021 zur Verfügung gestellt. Eine Evaluierung erfolgte wegen unbesetzter Stelle im Energiemanagement nicht. Inwieweit hat das Bezirksamt Pankow die Einsparergebnisse nach einer Frist von 2 Jahren evaluiert (Soll-Ist-Abgleich mit Überprüfung der tatsächlichen Einsparungen und der tatsächlichen Investitionskosten). Falls eine Evaluierung stattgefunden hat, kann ein entsprechender Bericht bereitgestellt werden? Falls keine Evaluierung stattgefunden hat, wann ist eine Evaluierung beabsichtigt? Siehe Antwort Frage 1. Eine zeitliche Einordnung kann erst nach der erfolgten Stellenbesetzung erfolgen. Bis zu welchem Termin beabsichtigt das Bezirksamt den energetischen Sanierungsfahrplan neu zu berechnen? Siehe Beantwortung zu Frage 2. Wie wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft die durch den Berliner Rechnungshof aufgezeigten zusätzlichen Datenkategorien im energetischen Sanierungsfahrplan Pankow bzw. in zugehörigen Statusberichten, Evaluierungen und Neuberechnungen berücksichtigt? Eine Implementierung erfolge aber wegen der personellen Probleme wurden keine neuen Datenfelder eingefügt. Inwieweit wird durch das Bezirksamt beabsichtigt, den Umfang der im energetischen Sanierungsfahrplan Pankow betrachteten Datenkategorien auf den Umfang der Datenkategorien in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg anzupassen (z.B. zur Vereinheitlichung)? Hierzu gibt es wegen der ausstehenden Stellenbesetzung derzeit keine Absicht. Bis zu welchem Rang müssen die öffentlichen Gebäude in Pankow fertig saniert werden, um die Klimapolitischen Einsparziele des EWG Bln im Bezirk Pankow zu erreichen? Vor dem Hintergrund der unbesetzten Stelle liegt hierzu derzeitig keine Berechnung vor. Inwieweit werden durch das Bezirksamt der energetische Sanierungsfahrplan und das Investitionsprogramm aufeinander abgestimmt? Die Abstimmung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger. Dabei spielen derzeitig der Erhalt und die Erweiterung von Gebäuden, im Besonderen Schulen, eine überwiegende Rolle.